Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
Einbaupflicht:
- in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich:
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
Mindestausstattung:
- Rauchmelder müssen mindestens in allen Schlafbereichen (Geruchssin im Schlaf inaktiv), in Kinderzimmern und Fluren installiert werden. Empfohlen wird die Ausstattung jedes Raumes! Ausgeschlossen davon sind Küchen und Badezimmer.
Wartung:
- Rauchmelder sind entsprechend ihrer Bedienungsanleitung zu prüfen, mindestens einmal jährlich!
Batteriewechsel:
- Der Batteriewechsel (sofern keine Langzeitbatterien verbaut) sollte Jährlich durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sie auf folgender Website -> http://www.rauchmelder-lebensretter.de