Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Einbaupflicht:

  • in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich:

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Mindestausstattung:

  • Rauchmelder müssen mindestens in allen Schlafbereichen (Geruchssin im Schlaf inaktiv), in Kinderzimmern und Fluren installiert werden. Empfohlen wird die Ausstattung jedes Raumes! Ausgeschlossen davon sind Küchen und Badezimmer.

Wartung:

  • Rauchmelder sind entsprechend ihrer Bedienungsanleitung zu prüfen, mindestens einmal jährlich!

Batteriewechsel:

  • Der Batteriewechsel (sofern keine Langzeitbatterien verbaut) sollte Jährlich durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sie auf folgender Website -> http://www.rauchmelder-lebensretter.de